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Tipps zur Unfallschadenregulierung:

Im Schadenfall entschädigt die zu 100 % haftende Kfz-Versicherung 100 % der dem Anspruchsteller entstandenen Schäden. Hierzu gehören die Schadenfeststellungskosten des Kfz-Sachverständigen wie auch die Kosten des eingeschalteten Rechtsanwalts. Besonderheiten gelten für sog. Bagatellschäden.  

  • Wir überprüfen kostengünstig, ob ein Bagatellschaden vorliegt.
  • Wir erstellen neutrale Schadengutachten, die anerkannte Grundlage der Schadenregulierung sind.
  • Wir empfehlen die Einschaltung eines Rechtsanwalts, der als Schadenmanager allein Ihre Interessen wahrnimmt. Er ist die beste Versicherung dafür, dass der Schaden in Ihrem Interesse bearbeitet wird.
  • Bei der Ermittlung einer Mithaftungsquote und des Quotenvorrechts bei gemischter Regulierung über Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts zu empfehlen. Es ist überraschend, welche kostengünstigen Regulierungsmöglichkeiten bei einem Quotenschaden durch Einschaltung der eigenen Vollkaskoversicherung bestehen.