Nur das 100 % Gutachten garantiert 100 %Schadenersatz!
Grundlage der Unfallschadenregulierung ist das Kfz-Sachverständigen- gutachten. Unsere Unfallschadengutachten enthalten unter Berücksichtigung umsatzsteuerlicher Besonderheiten:
- Feststellung und Dokumentation (Beweissicherung) des Schadenumfangs
- Feststellung des Wiederbeschaffungswertes
- Feststellung des Restwertes, Einholung verbindlicher Restwertgebote
- Reparaturkostenkalkulation
- Feststellung des verbleibenden merkantilen Minderwertes
- Feststellung, ob ein (wirtschaftlicher) Totalschaden vorliegt
- Feststellung der 130% Reparaturkostengrenze
- Feststellung von Entsorgungskosten
- Kalkulation von Umbaukosten
- Angaben zur voraussichtlichen Reparaturdauer
- Angaben zur Nutzungsausfallentschädigung
- Angaben zur Reparaturfreigabe