Unfallschadengutachten

Nur das 100 % Gutachten garantiert 100 %Schadenersatz!

Grundlage der Unfallschadenregulierung ist das Kfz-Sachverständigen- gutachten. Unsere Unfallschadengutachten enthalten unter Berücksichtigung umsatzsteuerlicher Besonderheiten:

  • Feststellung  und Dokumentation (Beweissicherung) des Schadenumfangs
  • Feststellung des Wiederbeschaffungswertes
  • Feststellung des Restwertes, Einholung verbindlicher Restwertgebote
  • Reparaturkostenkalkulation
  • Feststellung des verbleibenden merkantilen Minderwertes
  • Feststellung, ob ein (wirtschaftlicher) Totalschaden vorliegt
  • Feststellung der 130% Reparaturkostengrenze
  • Feststellung von Entsorgungskosten
  • Kalkulation von Umbaukosten
  • Angaben zur voraussichtlichen Reparaturdauer
  • Angaben zur Nutzungsausfallentschädigung
  • Angaben zur Reparaturfreigabe